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Stadt Bad Homburg erstellt Qualifizierten Mietspiegel
Aktuelles – 13.03.2023

Stadt Bad Homburg erstellt Qualifizierten Mietspiegel

Befragung von 3000 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Haushalten.
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#badhomburg

Bad Homburg. Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe beginnt im März 2023 mit der schriftlichen Befragung der Bürgerschaft zur Erstellung eines Qualifizierten Mietspiegels 2023. Dafür werden in den kommenden Tagen an 3000 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Haushalte Fragebögen verschickt.

 

Alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern sind durch das Mietspiegelreformgesetz dazu verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen. Den Kommunen war es freigestellt, ob sie einen einfachen oder einen Qualifizierten Mietspiegel erstellen. In Bad Homburg hat man sich für einen Qualifizierten Mietspiegel entscheiden. „Diese Variante gibt beiden Parteien, Vermietern wie Mietern, ein hohes Maß an Rechtssicherheit und sorgt für Transparenz“, erklärt die zuständige Dezernentin Lucia Lewalter-Schoor.

 

Mit der Erstellung des Mietspiegels wurde das ALP Institut aus Hamburg beauftragt, das nun die benötigten Daten erhebt. Die Befragung der Teilnehmenden erfolgt über einen schriftlichen Fragebogen, der auch online beantwortet werden kann. Das Vorhaben ist mit dem Mieterbund Bad Homburg und Umgebung e. V. und Haus & Grund Hochtaunus e.V. sowie der Hochtaunus Baugenossenschaft eG und der GWH Wohnungsbaugesellschaft mbH Hessen abgestimmt und wird von diesen Institutionen unterstützt. „Es war uns wichtig, auch Vertreter von Vermieter- und Mieterseite einzubinden. Denn schlussendlich soll der Mietspiegel von allen Parteien anerkannt werden“, sagt Lewalter-Schoor.

 

Stadträtin Lewalter-Schoor bittet alle Haushalte, die einen Fragebogen zugeschickt bekommen, diesen gewissenhaft auszufüllen und erinnert daran, dass die Teilnahme verpflichtend ist: „Es ist wichtig, dass sich alle beteiligen. Denn nur über eine stichhaltige Probe erhalten wir einen realistischen Datenbestand.“ Der Fragebogen sei nicht kompliziert und „wenn man eine Frage nicht versteht, darf man die auch auslassen“. Die rechtliche Verpflichtung zur Teilnahme beruht ebenfalls auf dem Mietspiegelreformgesetz.

 

Der Schutz der persönlichen Daten ist jederzeit gewährleistet. Der kommunale Datenschutzbeauftragte ist in sämtliche Verfahrensschritte der Mietspiegelerstellung eingebunden und überwacht dessen rechtskonformen Ablauf. Das beauftragte Institut wurde ebenfalls zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.

 

Der Qualifizierte Mietspiegel der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, der im Wesentlichen durch Fördermittel des Landes Hessen finanziert wird, soll voraussichtlich im Ende 2023 veröffentlicht werden.

 

Stimmen zum Mietspiegel:

 

Dr. Sven Groth, Hochtaunus Baugenossenschaft eG: „Als großer sozialer Vermieter in Bad Homburg schätzen wir die Einbindung unserer Genossenschaft in die Erarbeitung eines Mietspiegels. Das Ergebnis der Zusammenarbeit steht zwar noch aus, es kann jedoch bereits festgehalten werden, dass die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure bis jetzt jederzeit konstruktiv und vertrauensvoll war. Das sind beste Voraussetzungen für einen fairen und ausgeglichenen Mietspiegel für Bad Homburg.“

 

Thomas Schaumlöffel, Haus & Grund Hochtaunus: „Haus & Grund Hochtaunus begrüßt sehr, dass wir bei der Erstellung des Mietspiegels Bad Homburg einbezogen sind. Auch durch die Beteiligung der Interessenvertreter der Mieter und Vermieter werden die Transparenz und die Akzeptanz des Mietspiegels der Stadt Bad Homburg gesteigert. Wir konnten erreichen, dass Besonderheiten der Stadt Bad Homburg in den Mietspiegel einbezogen wurden. Damit fanden Vermieterinteressen hinreichend Berücksichtigung.“

 

Jörg Grünberg, Mieterbund Bad Homburg und Umgebung e.V.: „Der Vorstand des Mieterbundes Bad Homburg und Umgebung e.V. begrüßt nachdrücklich die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels bis zum 31. Dezember 2023 für die Stadt Bad Homburg. Ein qualifizierter Mietspiegel verbessert zunächst die Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt und schafft eine höhere Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter. Der Mietspiegel untermauert aufgrund seines wissenschaftlichen Standards fundierter als bisher die ortsübliche Vergleichsmiete: Diese schützt die Mieter vor überhöhten Mietsteigerungen und hilft andererseits den Vermietern, Mieterhöhungen korrekt zu begründen. Insofern leistet der qualifizierte Mietspiegel einen wichtigen Beitrag zum Rechtsfrieden zwischen Mietern und Vermietern in Bad Homburg.“

 

Michelle Rauch, GWH Wohnungsgesellschaft: „Die GWH bedankt sich bei der Stadt Bad Homburg für die Möglichkeit zur Mitwirkung. Durch die gemeinsamen Abstimmungen der Akteure erwarten wir einen fairen und transparenten Mietspiegel.“

 

(Foto: Axel Häsler)