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Grünschnitt: Mehr Abfuhrtermine und neue Regeln
Aktuelles – 12.01.2023

Grünschnitt: Mehr Abfuhrtermine und neue Regeln

Termine werden von jährlich sieben auf zehn aufgestockt.
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#badhomburg

Bad Homburg. Der Betriebshof der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe weitet in diesem Jahr die Anzahl der Abfuhrtermine des Grünschnitts aus. Künftig wird der Grünschnitt an zehn anstatt bislang sieben Terminen abgeholt, zusätzlich erfolgt jeden Januar die Abfuhr der Weihnachtsbäume.  „Wir reagieren damit auf einen vielfach gehörten Wunsch aus der Bürgerschaft“, sagt Stadträtin Lucia Lewalter-Schoor.

 

Die erste Abfuhr im neuen Jahr findet im Februar statt, genaue Termine für die jeweiligen Straßen können dem aktuellen Abfallkalender entnommen werden.

 

Der Betriebshof bittet die Bürgerinnen und Bürger, die neuen Regeln, die für die Abfuhr gelten, zu beachten. Für die Bereitstellung des Grünschnitts sind nur noch folgende Behälter zugelassen: Papiersäcke bis 80 Liter (hüfthoch), PopUp-Behälter bis 80 Liter (kniehoch) und mit einer Kordel gebündelter Grünschnitt (nicht stärker als armdick, nicht länger als 1,5 m). Nicht mitgenommen werden Kartons, Plastiksäcke, Big-Bags sowie größere oder andere als oben genannte Behälter.

 

Papiersäcke können übrigens auch im Handel erworben werden, der Bad Homburger Grünschnittsack ist nicht zwingend zu verwenden.

 

Die Reduzierung auf die oben genannten Behälter wurde aufgrund der gestiegenen Mengen und des Arbeitsschutzes nötig, oftmals erreichen größere Behälter zu viel Gewicht und sind von den Mitarbeitern nur schwer und unter erhöhtem Zeitaufwand in das Fahrzeug zu laden. Dies führte in der Vergangenheit teilweise dazu, dass Touren nicht fertig gefahren werden konnten und Grünschnitt liegen blieb.

 

Außerdem besteht natürlich für Privatpersonen weiterhin die Möglichkeit den Grünschnitt (bis 1 m³) auf dem Wertstoffhof zu entsorgen.

 

Illegale Grünschnittentsorgung ist kein Kavaliersdelikt

 

„Wer seinen Grünschnitt im Wald, in Grünanlagen oder auf ähnlichen Flächen entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bestraft werden kann“, erklärt die Abfallbeauftragte des Betriebshofs, Daniela Münzing.

 

Die Entsorgung von Grünschnitt in der Natur ist weder harmlos noch nützlich. Die Überdüngung und Fäulnisbildung durch den Grünschnitt führt nicht nur zu unansehnlichen Ecken, sondern auch zu Störungen in der Nährstoffzusammensetzung und im Nährstoffkreislauf der empfindlichen Böden. So können sich beispielsweise Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln ausbreiten, während anspruchsvollere Pflanzen verschwinden. Gartenabfälle können Samen von nichtheimischen Gewächsen enthalten, die nicht nur die heimische Flora, sondern auch die von ihr abhängigen Tiere verdrängen. Das ebenfalls in Gartenabfällen enthaltene Nitrat beeinträchtigt außerdem die Wasserqualität, wenn es durch den Boden in das Grundwasser gelangt. Letztlich kommt auch die Entsorgung der illegalen Abfälle auf öffentlichen Flächen alle Steuerzahler teuer zu stehen.